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"Bild"-Kolumne Gabriele Pauli darf nicht "durchgeknallt" genannt werden

Unter Umständen ehrverletzend: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "Bild.de" Gabriele Pauli nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnen darf. Eine Verletzung der Ex-Politikerin durch den Text sei gewollt gewesen.
Ex-Landrätin Gabriele Pauli: "Bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt"

Ex-Landrätin Gabriele Pauli: "Bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt"

Foto: Frank Leonhardt/ picture alliance / dpa

Berlin/Hamburg - Sie hatte sich im März 2007 mit Latex-Handschuhen und in aufreizenden Posen fotografieren lassen. Lasziv schaute die damalige Fürther Landrätin, Gabriele Pauli, unter dem Pony einer roten Perücke hervor. Die Fotos von Pauli nahm "Bild"-Kolumnist Franz Josef Wagner zum Anlass, um sie als "durchgeknallte Frau" zu bezeichnen, die Kolumne erschien auch auf dem Online-Portal der Zeitung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass "Bild.de" Pauli nicht so nennen darf.

Diese Bezeichnung verletze die Ehre der Ex-Politikerin und kann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Abhängig vom Zusammenhang kann diese Bezeichnung demnach nicht mehr mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar sein. Der Text Wagners sei "bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt gewesen", heißt es in der Entscheidung.

Der Bild-Journalist wollte mit seiner Veröffentlichung Pauli nicht nur als öffentliche Person diskreditieren, "sondern ihr provokativ und absichtlich verletzend jeden Achtungsanspruch gerade schon als private Person absprechen", so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2013.

Im Oktober 2012 hatte das Oberlandesgericht München die Klage Paulis abgewiesen.  Die Vorsitzende Richterin hatte damals argumentiert, dass die Bezeichnung keine Schmähung sei. Gegen dieses Urteil war Pauli vor das Verfassungsgericht gezogen. In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein in den Worten Wagners noch eine unzulässige Schmähkritik gesehen, wie der Branchendienst Meedia berichtete. 

Der Springer-Verlag wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben und prüft den Beschluss. Die weitergehende Beschwerde der ehemaligen Landrätin, mit der sie sich unter anderem gegen die Billigung der Bezeichnung "Domina-Posen" durch das Oberlandesgericht wandte, scheiterte allerdings beim Verfassungsgericht.

Pauli war 2006 bundesweit bekannt geworden, als sie als CSU-Landrätin in Fürth offen den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) kritisiert hatte. 2007 folgte dann die Fotoserie beim Lifestyle-Magazin "Park Avenue". Später wechselte sie zu den Freien Wählern, verließ dann 2009 auch diese Partei und saß bis zum vergangenen Jahr als partei- und fraktionslose Abgeordnete im bayerischen Landtag. Im Juli 2013 verabschiedete sich Pauli vom Landtag.

Und was wurde aus den Handschuhen? Die wurden im Internet versteigert. Und brachten 1131 Euro ein.

kha/AFP/dpa/jur